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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17   

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https://dejure.org/2018,43273
LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,43273)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.10.2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,43273)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,43273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 56 Abs 1 NATOTrStatZAbk, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Anforderungen an die Berufungsbegründung - sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, Art. 56 Abs. 1 f NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen, § 97 Abs. I ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung, sachgrundlose; Befristungskontrollklage

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1
    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines zuvor in den Diensten der US-Streitkräfte befindlichen Betreuungsmitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, dann ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG v. 23.11.2006 - 6 AZR 317/06 -, NZA 2007, 630).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und/oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - AP Nr. 48 zu § 64 ArbGG 1979, m.w.N.).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigen Arbeitnehmer ist nämlich nicht die Bundesrepublik Deutschland, die mit dem Kläger die streitgegenständliche Befristungsabrede getroffen hat, sondern der jeweilige Entsendestaat (BAG v. 14.01.1993 - 2 AZR 387/92 - NZA 1993, 981).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 6 Sa 47/22

    Außerordentliche Kündigung - absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten -

    Die Berufung war daher insoweit als unzulässig zu verwerfen, ohne dass dies im Tenor des Berufungsurteils gesondert zum Ausdruck zu bringen war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 - Rn. 25 , zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Billigung von Überstunden

    Die Berufung war daher insoweit als unzulässig zu verwerfen, ohne dass dies im Tenor des Berufungsurteils gesondert zum Ausdruck zu bringen war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 6 Sa 21/19

    Kündigung im Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

    Die Berufung war daher insoweit als unzulässig zu verwerfen, ohne dass dies im Tenor des Berufungsurteils gesondert zum Ausdruck zu bringen war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 138/18

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag im Pflegedienst - Dauernachtarbeit

    Die Berufung war insoweit zu verwerfen, ohne dass dies gesondert im Tenor des Berufungsurteils hätte zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 204/22

    Aufhebungsvertrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung - Berufungsbegründung

    Die Berufung war daher insoweit als unzulässig zu verwerfen, ohne dass dies im Tenor des Berufungsurteils gesondert zum Ausdruck zu bringen war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Oktober 2018 - 4 Sa 79/17 - Rn. 25 , zitiert nach juris).
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